Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Seit dem 01.01.2020 werden die bisherigen drei Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann  zusammengeführt. Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG).

In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von 4 Jahren, maximal 5 Jahren möglich. Außerdem kann die Teilzeitausbildung auch berufsbegleitend oder in Form einer Umschulung / beruflichen Weiterbildung erfolgen.

Ob eine Ausbildung in Teilzeit möglich ist, hängt vom Angebot der jeweiligen Pflegeschule ab. Wir haben für Sie eine Liste mit
 Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt (Stand 07.08.2023). Diese ist (noch) nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert. Um allen geeigneten Ausbildungsinteressierten eine Ausbildung zu ermöglichen, sind aber alle Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung bemüht, individuelle Lösungen zu finden, die die persönliche Situation der bzw. des Auszubildenden berücksichtigen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat zusammen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im August 2022 Rahmenkriterien für die Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung erarbeitet. Diese Rahmenkriterien für die Pflegeschulen finden Sie hier. Hervorzuheben ist der Abschnitt: "Im Einzelfall können individuelle Konzepte berücksichtigt werden, die sich an den besonderen Bedarfen der Auszubildenden orientieren."

Noch vor der Generalisierung der Ausbildungen für die Altenpflege hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg den Leitfaden"Teilzeitausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe" herausgebracht. Der Leitfaden informiert ausführlich über die Teilzeitausbildung in der Altenhilfe und Fördermöglichkeiten hierzu. Er enthält Praxisbeispiele sowie Gesetze und Verordnungen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Betrieben und Auszubildenden durch die neue Assestierte Ausbildung vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.

Bei unserem Fachtag "Pflegeausbildungen in Teilzeit - Herausforderungen, Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren" vom 14.02.2023 kamen Praxis, Politik und Wissenschaft zusammen, um aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen Einblick in die Teilzeitausbildung bei den Pflegeberufen zu geben. Die Veranstaltung wurde aufgenommen und kann hier als Video angeschaut werden.

Die unbeantworteten Fragen wurden im Nachhinein von den fachpolitischen Vertreter*innen, den Praxisverteter*innen sowie von dem Forschungsteam der Universität Osnabrück beantwortet.


Aktuelles Good-Practice Beispiel

Im Raum Landshut läuft seit April 2021 ein Modellprojekt, bei der ein vierjährige Teilzeitausbildung zur Pflegefachkraft angeboten wird. Insgesamt 34 Partner aus der Region nehmen erfolgreich an dem Projekt teil.

  • Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.
  • Weitere Informationen für Ausbilder*innen und Pflegeschulen finden Sie hier.

Ausbildung zur Altenpflegehelfer*in

(auch unter den Namen Pflegeassistent*in oder Pflegehelfer*in Altenpflege bekannt)

Seit dem 01.01.2021 gilt für die bisherigen einjährigen landesrechtlich geregelten Pflegeausbildungen, dass die beiden bisher getrennten Ausbildungen in der neuen generalistischen Ausbildung aufgehen. Die neue Ausbildung Altenpflegehelfer*in vereint die Alten- und die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe als Einstieg in die Pflege.

In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von 1,5 Jahren, maximal 2 Jahren möglich. Wir haben für Sie eine Liste mit
Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt (Stand 21.09.2022). Diese ist noch nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert.

Im Anschluss an die Ausbildung ermöglicht die Agentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) Pflegehelfer*innen die berufliche Weiterbildung zur/zum Pflegefachfrau*mann. Die Arbeitgeber können hierdurch Zuschüsse für die Lohnkosten erhalten. Die Kosten für die Weiterbildung werden mittels Bildungsgutschein gefördert. Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Privatpersonen  gibt es hier.

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