Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Seit dem 01.01.2020 werden die bisherigen drei Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann zusammengeführt. Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG).
In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von 4 Jahren, maximal 5 Jahren möglich. Außerdem kann die Teilzeitausbildung auch berufsbegleitend oder in Form einer Umschulung / beruflichen Weiterbildung erfolgen.
Ob
eine Ausbildung in Teilzeit möglich ist, hängt vom Angebot der jeweiligen
Pflegeschule ab.
Eine allgemeine Übersicht über öffentliche Pflegefachschulen
können Sie über den Link downloaden.
Von diesen bietet zurzeit nur das Berufliche Schulzentrum in Hechingen
die
Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung an. Eine Liste der
privaten Pflegefachschulen die die TZA anbieten ist in Arbeit (Stand:
15.04.2022). Um allen geeigneten Ausbildungsinteressierten eine Ausbildung zu
ermöglichen, sind aber alle Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung
bemüht, individuelle Lösungen zu finden, die die persönliche Situation der bzw.
des Auszubildenden berücksichtigen.
Noch vor der Generalisierung der Ausbildungen für die Altenpflege hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg den Leitfaden"Teilzeitausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe" herausgebracht. Der Leitfaden informiert ausführlich über die Teilzeitausbildung in der Altenhilfe und Fördermöglichkeiten hierzu. Er enthält Praxisbeispiele sowie Gesetze und Verordnungen.
Aktuelles Good-Practice Beispiel
Im Raum Landshut läuft seit April 2021 ein
Modellprojekt, bei der ein vierjährige Teilzeitausbildung zur Pflegefachkraft
angeboten wird. Insgesamt 34 Partner aus der Region nehmen erfolgreich an dem
Projekt teil.
Ausbildung zur Altenpflegehelfer*in
(auch unter den Namen Pflegeassistent*in oder Pflegehelfer*in Altenpflege bekannt)
Seit dem 01.01.2021 gilt für die bisherigen einjährigen landesrechtlich geregelten Pflegeausbildungen, dass die beiden bisher getrennten Ausbildungen in der neuen generalistischen Ausbildung aufgehen. Die neue Ausbildung Altenpflegehelfer*in vereint die Alten- und die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe als Einstieg in die Pflege.
In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von 1,5 Jahren, maximal 2 Jahren möglich. Im Anschluss an die Ausbildung ermöglicht die Agentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) Pflegehelfer*innen die berufliche Weiterbildung zur/zum Pflegefachfrau*mann. Die Arbeitgeber können hierdurch Zuschüsse für die Lohnkosten erhalten. Die Kosten für die Weiterbildung werden mittels Bildungsgutschein gefördert.