Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Seit
dem 01.01.2020 werden die bisherigen drei Pflegeausbildungen in der
Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege zu einer
generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann zusammengeführt. Das
Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur
Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6
und § 4 Abs. 5 AltPflG). Die Rahmenbedingungen, Zielgruppen, Potenziale und Perspektiven der Teilzeitausbildung für Pflegefachpersonen finden Sie in der TiPa-Studie vom BIBB.
In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von 4 Jahren, maximal 5 Jahren möglich. Außerdem kann die Teilzeitausbildung auch berufsbegleitend oder in Form einer Umschulung / beruflichen Weiterbildung erfolgen.
Ob
eine Ausbildung in Teilzeit möglich ist, hängt vom Angebot der jeweiligen
Pflegeschule ab. Wir haben für Sie eine Liste mit
Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt (Stand 07.08.2023). Diese ist (noch) nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert. Um allen geeigneten Ausbildungsinteressierten eine Ausbildung zu
ermöglichen, sind aber alle Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung
bemüht, individuelle Lösungen zu finden, die die persönliche Situation der bzw.
des Auszubildenden berücksichtigen.
Das Netzwerk Teilzeitausbildung BW hat zusammen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat zusammen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Juni 2024 Rahmenkriterien für die Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung übererarbeitet. Diese Rahmenkriterien für die Pflegeschulen finden Sie hier. Weiterhin wurden Modelle und Blockpläne erarbeitet:
Noch vor der Generalisierung der Ausbildungen für
die Altenpflege hat das Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg den Leitfaden"Teilzeitausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe"
herausgebracht. Der Leitfaden informiert ausführlich über die
Teilzeitausbildung in der Altenhilfe und Fördermöglichkeiten hierzu. Er enthält
Praxisbeispiele sowie Gesetze und Verordnungen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Betrieben und Auszubildenden durch die neue Assestierte Ausbildung vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.
Bei unserem Fachtag "Pflegeausbildungen in Teilzeit - Herausforderungen, Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren" vom 14.02.2023 kamen Praxis, Politik und Wissenschaft zusammen, um aus
unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen Einblick in die Teilzeitausbildung
bei den Pflegeberufen zu geben. Die
Veranstaltung wurde aufgenommen und kann hier als Video angeschaut werden.
Die unbeantworteten Fragen wurden im Nachhinein von den fachpolitischen Vertreter*innen, den Praxisverteter*innen sowie von dem Forschungsteam der Universität Osnabrück beantwortet.
Aktuelles Good-Practice Beispiel
Im Raum Landshut läuft seit April 2021 ein
Modellprojekt, bei der ein vierjährige Teilzeitausbildung zur Pflegefachkraft
angeboten wird. Insgesamt 34 Partner aus der Region nehmen erfolgreich an dem
Projekt teil.
Ausbildung zur Altenpflegehelfer*in
(auch unter den Namen Pflegeassistent*in oder Pflegehelfer*in Altenpflege bekannt)
Seit dem 01.01.2021 gilt für die bisherigen einjährigen landesrechtlich geregelten Pflegeausbildungen, dass die beiden bisher getrennten Ausbildungen in der neuen generalistischen Ausbildung aufgehen. Die neue Ausbildung Altenpflegehelfer*in vereint die Alten- und die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe als Einstieg in die Pflege.
In Absprache mit der Schule ist die Ausbildung in
Teilzeit innerhalb von 1,5 Jahren, maximal 2 Jahren möglich. Wir haben für Sie eine Liste mit
Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt (Stand 21.09.2022). Diese ist noch nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert.
Im Anschluss an
die Ausbildung ermöglicht die Agentur für Arbeit mit dem
Qualifizierungschancengesetz (QCG) Pflegehelfer*innen die berufliche
Weiterbildung zur/zum Pflegefachfrau*mann. Die Arbeitgeber können hierdurch
Zuschüsse für die Lohnkosten erhalten. Die Kosten für die Weiterbildung werden
mittels Bildungsgutschein gefördert. Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Privatpersonen gibt es hier.