Informationen für Unternehmer*innen


Die Teilzeitausbildung bietet Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern die Chance, dringend benötigten Fachkräftenachwuchs zu gewinnen und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden. Aufgrund ihrer Lebensumstände zeichnen sich Teilzeitauszubildende häufig durch ihre besondere Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Motivation, Organisationsfähigkeit und Lebenserfahrung. Zusätzlich kann die Ausbildung in Teilzeit auch zur Qualifizierung der aktuellen Mitarbeitenden genutzt werden. Familienfreundlichkeit wird für Unternehmen zu einem immer wichtigeren Wettbewerbsfaktor. Mit der Teilzeitausbildung lassen sich Familie und Beruf optimal verbinden. Dies kann öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden.

Wenn Sie als Unternehmer*in, eine Ausbildung in Teilzeit ermöglichen wollen, stehen Ihnen Einrichtungen der Beruflichen Bildung, Beratungsstelle wie die Kontaktstellen Frau und Beruf, die für Sie zuständigen Jobcenter oder Agenturen für Arbeit oder auch die jeweiligen Kammern in Ihrer Region zur Verfügung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden können, können Sie gerne unverbindlich Kontakt aufnehmen mit den folgenden regionalen Ansprechpersonen, die Sie bei Bedarf weitervermitteln können. Diese haben wir für Sie hier zusammengefasst. Gern können Sie mit dem Teilzeitbutton auf Ihren Internetauftritt darauf hinweisen, wenn Sie in Teilzeit ausbilden oder eine Ausbildung in Teilzeit anbieten möchten.

Vorteile einer TZA


Mehr Bewerber*innen

Starke
Motivation

Höhere
Flexibilität

Steigerung
des Images

Höhere Abschlussquote

Bessere
Planbarkeit

Fragen und Antworten zur Teilzeitausbildung für Unternehmer*innen

Für welche Unternehmen bietet sich die Teilzeitausbildung an?

Die Teilzeitausbildung bietet sich besonders an für Unternehmen,

  • die einen erhöhten Fachkräftebedarf aufgrund der Altersstruktur und der geringen Anzahl von Bewerbungen im betreffenden Berufsfeld haben,
  • in denen eine Auszubildende schwanger geworden ist und die durch Teilzeitausbildung im Betrieb gehalten werden kann,
  • die Wert auf arbeitnehmerfreundliches Image legen,
  • die ihre Fachkräfte selbst ausbilden, jedoch ein verringertes Auftragsvolumen haben
  • die tägliche Hauptstoßzeiten im Arbeitsanfall / Arbeitsbelastungsspitzen haben,
  • die reife Auszubildende mit hohem Verantwortungsgrad möchten.

Wer kann alles eine Teilzeitausbildung machen?

Im Berufsbildungsgesetz gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf bestimmte Personengruppen mehr. Neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden sind, können auf diese Weise jetzt beispielsweise auch Menschen psychischen oder physischen Beeinträchtigungen, Geflüchtete oder Leistungssportler/-innen von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren.

Voraussetzung für die Teilzeitausbildung ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind.

Kann man auch während der Ausbildung auf das Teilzeitmodell wechseln?

Das ist möglich. Ebenso kann man, wenn die Gründe für Teilzeitausbildung entfallen, wieder zur Vollzeit zurückwechseln. Den entsprechenden Antrag stellen Sie gemeinsam mit dem/r Auszubildende/r bei der Kammer, die den Ausbildungsvertrag einträgt.

Wie lang geht eine Teilzeitausbildung und wie sieht der Stundenumfang aus?

Eine inhaltlich mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung wird durch die entsprechend verlängerte Ausbildungsdauer gewährleistet. Dauert Ihre Berufsausbildung eigentlich drei Jahre (36 Monate), verlängert sich Ihre Ausbildung bei einer Reduzierung um 75 Prozent auf vier Jahre (48 Monate). Bei einer Reduzierung um 50 Prozent verlängert sich die Ausbildung in Teilzeit auf 54 Monate, also viereinhalb Jahre. Es besteht die Möglichkeit die Ausbildung in der Regelausbildungszeit zu absolvieren oder/und die Abschlussprüfung vorzuziehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der nächsten Frage.

Reduziert wird die Zeit, die im Unternehmen gelernt und gearbeitet wird. Welcher Stundenumfang gewählt wird und wie die wöchentliche Arbeitszeitgestaltung im Einzelnen aussieht, ist von den individuellen Absprachen und Vereinbarungen zwischen dem Ihnen und den Auszubildenden abhängig.

Nach der neuen Gesetzeslage darf die Kürzung der Ausbildungszeit 50 Prozent nicht übersteigen. Die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, bleibt von der Teilzeitregelung unberührt, das heißt, der Besuch der Berufsschule entspricht dem einer Vollzeitausbildung.

Teilzeitmodelle

Eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit bei Beibehaltung der regulären Ausbildungsdauer, ist vor allem für Auszubildende attraktiv, die durch Kindererziehung gebunden – und gleichzeitig aufgrund ihrer Lebenserfahrung gut organisiert und hoch motiviert – sind. Diese Personengruppe zählt bisher zur stärksten Gruppe derjenigen, die sich für eine Teilzeitausbildung entscheiden.

Wie kann die Teilzeitausbildung in der Regelausbildungszeit absolviert werden?

Die neue Fassung des BBiG sieht ausdrücklich vor, dass der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer verbunden werden kann. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetzes ist dies möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der Regelausbildungsdauer erreicht wird. Mögliche Verkürzungsgründe sind:

  • von der wöchentlichen Arbeitszeit wird ein Teil der Stunden für den Berufsschulunterricht abgezogen. Auskunft über die Berechnung geben die Kammern. Die restliche Zeit wird auf die verbleibenden Tage verteilt, und zwar so, dass sich sinnvolle Einsatzzeiten ergeben
  • zu den wichtigen betrieblichen Lern-/Arbeitszeiten sollten Teilzeitauszubildende anwesend sein, um das Ausbildungsziel auch sicher erreichen zu können
  • manche Berufsbilder sehen Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Betreuungszeiten vor, beispielsweise der Verkauf am Samstag, die Pflege bei Nachtschichten oder das Bäckereihandwerk früh morgens. Hier sind flexible, aber tragfähige Lösungen gefragt.

Die Verkürzung kann sich auf die komplette verbleibende Ausbildungszeit oder auf einen befristeten Zeitraum beziehen. Es ist möglich, dass mehrere Abkürzungsmöglichkeiten nebeneinander berücksichtigt werden können, jedoch darf die Mindestausbildungsdauer nicht unterschritten werden:

RegelausbildungsdauerMindestdauer der Ausbildung
3,5 Jahre2 Jahre
3 Jahre1,5 Jahre
2 Jahre1 Jahr

Die IHK Ostwestfalen stellt ein Berechnungstool für die Teilzeit-Ausbildungsdauer zur Verfügung.
Diesen können Sie hier abrufen: Teilzeitrechner .

Unabhängig zur Verkürzung können Sie zusammen mit dem/r Auszubildende die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 1 BBiG beantragen. Danach können Auszubildende bei guter Leistungen während der Ausbildung schon vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Der Durchschnitt der prüfungsrelevanten Fächern muss 2,5 oder besser betragen. Der Antrag kann allerdings erst etwa ein halbes Jahr vor dem Prüfungstermin gestellt werden.


Gesetzliche Grundlage für die Dauer in der Regelausbildungszeit sind die Empfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung:


Für individuelle Besonderheiten können Sie sich gern an die regionalen Ansprechpartner*innen wenden (Verlinkung zu 2d).

Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden?

Die Arbeitszeit – wenn der Stundenumfang einmal festliegt – ist immer eine Sache der Einigung zwischen Ihnen und dem/der Auszubildenden. Ihre betrieblichen Gegebenheiten spielen hier eine Rolle, ebenso wie die Betreuungszeiten, wenn eigene Kinder der Grund für die Teilzeitausbildung sind.

Zu beachten sind:

  • von der wöchentlichen Arbeitszeit wird ein Teil der Stunden für den Berufsschulunterricht abgezogen. Auskunft über die Berechnung geben die Kammern. Die restliche Zeit wird auf die verbleibenden Tage verteilt, und zwar so, dass sich sinnvolle Einsatzzeiten ergeben. Erfahrungsgemäß ist es ein Vorteil, wenn Sie die im Unternehmen involvierten Mitarbeiter*innen im Vorfeld miteinbeziehen.
  • zu den wichtigen betrieblichen Lern-/ Arbeitszeiten sollte die oder der Teilzeitauszubildende anwesend sein, um das Ausbildungsziel auch sicher erreichen zu können.

Welchen Urlaubsanspruch haben Teilzeit-Auszubildende?

Orientierung bieten die Regelungen bei Teilzeitarbeit:

  • findet die Ausbildung an gleich vielen Arbeitstagen statt wie die vergleichbare Vollzeitausbildung: der Urlaubsanspruch besteht zu gleich vielen Tagen wie in der Vollzeitausbildung.
  • arbeitet die/der Teilzeitauszubildende an weniger Tagen, verringert sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend. Rechenbeispiel für eine Teilzeitausbildung an 4 statt 5 betrieblichen Arbeitstagen und 30 Urlaubstage im Jahr: 30 / 5 x 4 = 24 Urlaubstage im Jahr.

Was ist eine angemessene Vergütung?

Die Mindestvergütung einer Teilzeitausbildung ist seit dem 1. Januar 2020 im Zusammenhang mit der Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt (§ 17). Die Ausbildungsvergütung kann entsprechend der prozentualen Kürzung der Arbeitszeit verringert werden. Laut der Empfehlung desBundesinstitutes für Berufsbildung besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Kürzung der Vergütung bei der Teilzeitberufsausbildung. Ausnahmen bei der Mindestvergütung gelten nur, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen andere Vereinbarungen getroffen haben.

Auch Auszubildende, die ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren, haben einen Anspruch auf die geltenden Mindestvergütungssätze.

HINWEIS: Wenn Sie auf das Video klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Youtube bzw. Google gesendet.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich eine/n Teilzeit-Auszubildenden einstellen möchte?

  1. Sie einigen sich mit der/dem Auszubildenden das die Ausbildung in Teilzeit absolviert wird. Erfahrungsgemäß ist es ein Vorteil, wenn Sie die im Unternehmen involvierten Mitarbeiter*innen im Vorfeld miteinbeziehen.
  2. Sie einigen sich mit dem/den Auszubildende/n über die Anzahl der reduzierten Stunden und sprechen ab, wann diese geleistet werden.
  3. Sie stellen zusammen mit der/den Auszubildenden bei der zuständigen Kammer die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und ggbfs. zugleich die Mitteilung für die Dauer in der Regelausbildungszeit.
  4. Sie melden die/den Auszubildende/n in der Berufsschule an und informieren diese über die Teilzeitausbildung; der Unterricht findet im vollem Umfang statt.
  5. Die Ausbildung startet und Sie sind auf dem besten Weg eine/n loyale/n und engagierte/n Mitarbeiter*in zu gewinnen.

Gibt es Beratungsstellen vor Ort?

Das Netz an Informations- und Beratungsstellen ist je nach Region unterschiedlich gut ausgebaut. In jedem Fall aber findet man kompetente Ansprechpartner*innen bei der Agentur für Arbeit und den Kammern, oft gibt es auch Teilzeitausbildungsprogramme, z.B. bei Trägern der (Jugend-)Berufshilfe. Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden können, können Sie gerne unverbindlich Kontakt aufnehmen mit den folgenden regionalen Ansprechpersonen, die Sie bei Bedarf weitervermitteln können. Diese haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Weitere Antworten bietet die umfassende Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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