Newsletter 10/24 des Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg
Netzwerk Teilzeitausbildung BW

NEWSLETTER 10/2024

Liebe Mitglieder des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg,

mit großer Fassungslosigkeit haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 für das Jahr 2026 keine Mittel zur Förderung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg im Wirtschaftsministerium vorgesehen sind. Der Zuschussbedarf liegt bei 100.000 Euro pro Jahr und wird von uns für die Finanzierung von 1,25 Personalstellen sowie für Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit und Fachveranstaltungen eingesetzt. Unter den aktuellen Voraussetzungen werden wir die bislang geleistete Vernetzung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg voraussichtlich zum 31.12.2025 einstellen müssen. Wir hoffen sehr, dass sich diese Entscheidung in den Nachverhandlungen zum Haushalt noch abwenden lässt, und freuen uns über jede Form der Unterstützung!

Herzliche Grüße

Ulrike Sammet und Anja Tschanter

TZA

Neues aus dem Netzwerk Teilzeitausbildung BW

Erfolgreiche Veranstaltung "Zukunft Teilzeitausbildung" am 10. Oktober 2024

Die Teilzeitausbildung bekannter machen – vor allem bei Arbeitgebern, Personalerinnen und Personalern sowie in Unternehmen –, das war das Ziel der Veranstaltung „Zukunft Teilzeitausbildung“, zu der das Sozialministerium und das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg am 10. Oktober 2024 rund 100 Gäste aus Unternehmen, Betrieben, Kammern, Arbeitsverwaltungen, Ministerien und verschiedenen Trägern eingeladen hatte. Im Vordergrund stand der Austausch zu innovativen Ausbildungsansätzen, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Hier die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.


Artikel im Staatsanzeiger Baden-Württemberg zur ESF+-Förderung der Teilzeitausbildung

Aktuell erhalten fünf Projektverbünde Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich des Sozialministeriums, um Menschen an 22 Standorten bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung zu unterstützen. Da die Projekte wichtige Förderziele der Europäischen Union (EU) und des Landes vereinen wie zum Beispiel Zugang zu Weiterbildung und Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Armutsbekämpfung, hat das Förderprogramm Vorbildcharakter. Davon berichtet ein aktueller Artikel im Staatsanzeiger Baden-Württemberg.


Treffen des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg am 14. November

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem zweiten Netzwerktreffen 2024 ein. Dieses findet am 14. November 2024 in Stuttgart statt. Im ersten Teil bieten wir Ihnen neben aktuellen Informationen und Berichten aus unserer Geschäftsstelle die neuesten gesetzlichen Änderungen, deren Auswirkungen und Fördermöglichkeiten für die Teilzeitausbildung und Teilzeitumschulung. Erfahren Sie weiterhin von einem Experten aus der Regionaldirektion den aktuellen Stand über den Aufgabenübergang „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit und die geplante Mittelausstattung. Im zweiten Teil erwartet Sie ein spannendes Worldcafé zu den Themen „Erfolgsstrategien und Herausforderungen der Teilzeitausbildung: Jobturbo, Sprachförderung, Künstliche Intelligenz und Netzwerkbildung“. Hier können Sie die Gelegenheit zum intensiven Austausch und zur Vernetzung mit anderen Netzwerkmitgliedern nutzen.


Fortbildung „Handlungs- und Argumentationstraining gegen populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld“am 28. November

Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg findet am 28. November in Stuttgart statt. Sie richtet sich an Menschen, die bspw. mit Gruppen arbeiten, Teilzeitauszubildende beraten und begleiten oder im kollegialen Gespräch mit rechtspopulistischen Äußerungen konfrontiert werden. Das Handlungs- und Argumentationstraining informiert und sensibilisiert für menschenverachtende Einstellungen, Diskriminierung und ungleiche Chancen in der Gesellschaft. Das Training vermittelt Strategien für zivilcouragiertes Verhalten in der Konfrontation mit Populismus und Vorurteilen und bietet Raum, um diese einzuüben.


Fortbildung "Technologie trifft auf Frauen*förderung: KI-Einsatz verstehen und anwenden“im Januar 2025

Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg findet am 21. und 22. Januar 2025 online statt. Nach dem Besuch des Workshop verstehen Sie die Grundlagen und das transformative Potenzial der KI, können Sie KI-Werkzeuge gezielt in Ihrer Organisation einsetzen, sind Sie in der Lage, ethische und datenschutzrechtliche Aspekte der KI zu navigieren und haben praktische Erfahrungen gesammelt, um KI für Ihre spezifischen Herausforderungen zu nutzen.


Termine anderer Anbieter

Fachtagung des bundesweiten Netzwerks Teilzeitberufsausbildung am 8. November

Die Online-Fachtagung am 8. November wird sich mit folgenden Themenschwerpunkten befassen: Betriebe für Teilzeitberufsausbildung begeistern und gewinnen, Öffentlichkeitsarbeit: Zielgruppen und Strategien sowie Austausch mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung über den Status und Perspektiven der Teilzeitberufsausbildung. Es erwarten Sie spannende Impulsvorträge und viele Gelegenheiten zum Austausch mit Kolleg*innen aus dem ganzen Land. Die Veranstaltung, die dieses Mal von Hessen aus organisiert wird, bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, Best Practices auszutauschen und gemeinsam Strategien zur Förderung der Teilzeitberufsausbildung zu entwickeln.


Digitales Netzwerktreffen zum Thema "Teilzeitausbildung in der Pflege" vo VbFF e.V. am 14. November

Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. Frankfurt am Main stellt bei der Veranstaltung am 14. November 2024 von 11 bis 13 Uhr erste Ergebnisse des Projektes „Fokus Teilzeit APH“ mit Fokus auf die Teilzeitausbildung in der Altenpfleghilfe vor. Außerdem werden die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojektes „TiPa – Teilzeit in der Pflegeausbildung“ von der Universität Osnabrück präsentiert und dieTabea Diakonie Pflegedienst gGmbH berichtet von ihrem Praxisbeispiel zur Randzeitenbetreuung der Kinder der Beschäftigten. 


Fachveranstaltung "Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt" am 22. November

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg lädt zu einer Veranstaltung zum Thema „Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt“ ein. Die Veranstaltung findet am 22. November 2024 im Look 21 statt und richtet sich an Migrantinnen und alle interessierten Frauen und Multiplikatoren, mit dem Ziel noch mehr Frauen mit Migrationsgeschichte für die Wirtschaft zu gewinnen, ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und Ihre berufliche Weiterentwicklung zu unterstützen. Bei der Veranstaltung sollen Role Models sowie vielfältige Informationen und Kurzpräsentationen erfolgreicher Beispiele aus Projekten und von Unternehmen vorgestellt werden. Beim Markt der Möglichkeiten werden mehr als 20 Infoständen eine Möglichkeit bieten direkte Kontakte zu Institutionen, Projekten und Unternehmen zu knüpfen und sich ein Netzwerk aufzubauen.


Wissenswertes

Eine Frage des Geschlechts? Arbeitsbedingungen aus der Perspektive von Männern und Frauen

Dr. Eileen Peters geht in dieser Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung der Frage nach, inwiefern sich die Wahrnehmung von Erwerbsarbeit, den Arbeitsbelastungen und Arbeitsmerkmalen zwischen Männern und Frauen und Personen mit Kindern und ohne unterscheidet.


Geflüchtete Frauen in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen: Frauen ohne Partner und ohne Kinder nehmen am häufigsten am Erwerbssystem teil

Frauen, die nach Deutschland geflüchtet sind, leben hier in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen. Viele wohnen mit Partner und mit Kindern zusammen, etliche ohne diese oder sie sind alleinerziehend. Ergebnisse der IAB-BAMFSOEP- Befragung von Geflüchteten für die Jahre 2016 bis 2021 ermöglichen einen differenzierten Blick auf die Situation geflüchteter Frauen und damit auch auf jene ohne Partner und ohne Kinder – Frauen, die bisher eher im Schatten der Aufmerksamkeit stehen.


Längere Elternzeiten haben langfristig keine negativen Auswirkungen auf die Betriebe

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 führte bei vielen Müttern zu längeren Auszeiten. In den betroffenen Betrieben entstanden dadurch größere Beschäftigungslücken, die sie nur teilweise ausgeglichen haben. Auf längere Sicht sind jedoch keine nachteiligen Folgen auf die Beschäftigung, die Lohnsumme oder gar den Fortbestand der betroffenen Betriebe festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des IAB in einem aktuellen Forschungspapier.


Übergänge in Beschäftigung und Beendigung des SGB-II-Leistungsbezugs von Müttern nach der Geburt des ersten Kindes

Leistungsbeziehende Mütter mit Kleinkindern haben es schwer, eine Beschäftigung aufzunehmen oder damit sogar den Leistungsbezug zu beenden. Der IAB-Forschungsbericht untersucht auf Basis administrativer Daten, wann dies Müttern in den ersten fünf Jahren nach der Geburt des ersten Kindes gelingt.


Für Mütter im Grundsicherungsbezug ist Kinderbetreuung der mit Abstand wichtigste Grund für die Freistellung von der Arbeitssuche

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind häufiger auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen als Paare mit Kindern. Alleinerziehende Mütter sind in solchen Fällen nach eigenen Angaben häufiger als Mütter und seltener als Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften zur Arbeitssuche verpflichtet. Diese Unterschiede resultieren im Wesentlichen aus der Altersverteilung der Kinder. Für Mütter ist Kinderbetreuung mit Abstand der wichtigste Grund, warum sie von der Arbeitssuche freigestellt sind. Bei Vätern hingegen sind gesundheitliche Einschränkungen oder das Absolvieren einer Ausbildung die wichtigsten Freistellungsgründe. Dies zeigt eine neue Auswertung im IAB-Forum.


Die Qualität der Kinderbetreuung muss stimmen, damit Mütter bereit sind, mehr zu arbeiten

Prof. Katharina Wrohlich vom DIW erläutert im Videointerview, was die Politik im Bereich Kinderbetreuung und Steuerpolitik tun kann, um das Potenzial von Müttern für den Arbeitsmarkt zu heben. Das Video ist der vierte Teil einer neunteiligen Video-Serie zum Thema „Arbeitskräftesicherung“ auf dem YouTube-Kanal des IAB.


Spannungsfeld Vereinbarkeit: Arbeitszeit- und Jobpräferenzen von Menschen mit Sorgeverantwortung

Die Studie der Bertelsmann Stiftung verdeutlicht: Selbstbestimmte Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Angebote sind für Beschäftigte bei der Stellenauswahl besonders attraktiv. Die Möglichkeit, Erwerbstätigkeit an unterschiedliche Lebensphasen anzupassen, hilft Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit. Unternehmen haben hier die Chance, durch mitarbeiterorientierte flexible Arbeitszeitmodelle und unterstützende Maßnahmen die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.


Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2025 auf 682 Euro

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2025 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt ist mittlerweile erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr und 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.


Studie des deutschen Jugendinstituts: Vollzeitbeschäftigung für viele Kita-Fachkräfte nicht attraktiv

Das System der Kinderbetreuung steht unter hohem Druck: In Deutschland fehlen Fachkräfte und qualifiziertes Personal, um den Bedarf zu bedienen und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten. Die Pilotstudie „Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in der Kindertagesförderung“ (TeKit)“ untersucht, ob pädagogisches Personal in Teilzeit Potenziale zur Stundenaufstockung besitzt.


Kritik an der gegenwärtigen Situation zur Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft

Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wird dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.


Förderprogamme

Der Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg 2025

Zum zweiten Mal vergibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gemeinsam mit dem Landesbeirat für Integration sowie weiteren Expertinnen und Experten als unabhängige Jury den Integrationspreis mit dem Motto „Zusammen für Integration“. Ausgezeichnet werden Initiativen, Projekte und Aktivitäten, die sich um die Integration neuzugewanderter Menschen und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte in Baden-Württemberg verdient gemacht haben. Bewerbungen bis zum 25. November 2025.


Veröffentlichungen und Materialien

Leitfaden: So sag ich's meinen Vorgesetzten - Elternzeit, Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle erfolgreich vereinbaren

Der Leitfaden unterstützt Beschäftigte dabei, gemeinsam mit der Chefin oder dem Chef gute Lösungen für eine familienbedingte Auszeit oder ein flexibles Arbeitszeitmodell zu finden. Beschäftigte erhalten Tipps, wie sie sich auf das Personalgespräch vorbereiten und welche eigenen Ideen und Vorschläge sie einbringen können, um Elternzeit und Wiedereinstieg erfolgreich zu gestalten. Gute Beispiele zeigen, welche Lösungen andere Eltern mit ihrem Arbeitgeber gefunden haben und was dabei besonders wichtig war. In allen Kapiteln geben Checklisten und Infokästen einen schnellen Überblick, auch zu den wichtigsten Terminen und Fristen zum Wiedereinstieg und zur Elternzeit.


Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe mit Checkliste

Azubis aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Nachwuchs zu sichern. Die Checkliste vom „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt die wichtigsten Punkte vor, die Betriebe vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.


Sicherer Aufenthalt für die Ausbildung: Die Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis

Am 1. März 2024 ist die die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland. Doch wo liegen die Unterschiede? Die Infografik vom „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen kann!


Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zielen darauf ab, die Vorbereitung und Begleitung von Geflüchteten in der Berufsausbildung zu optimieren. Der Deutsche Verein sieht aufgrund mehrerer Gründe Handlungsbedarf: Erstens ist der Abschluss einer Berufsausbildung entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt. Zweitens fördert eine abgeschlossene Ausbildung die finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Die dabei erlernten Fähigkeiten können auch im Falle einer späteren Auswanderung von Nutzen sein. Zudem kann eine Berufsausbildung, selbst bei unsicherem Aufenthaltsstatus, Perspektiven auf einen rechtmäßigen Aufenthalt schaffen. Darüber hinaus müssen fluchtspezifische Herausforderungen, die während der Berufsausbildung und beim Übergang in die Beschäftigung auftreten können, sowohl für die Geflüchteten als auch für die ausbildenden Stellen berücksichtigt.


Online-Guide Betriebliche Kinderbetreuung

Arbeitgeber erhalten für eigene betriebliche Angebote eine Unterstützung durch den neuen Online-Guide „Betriebliche Kinderbetreuung“. Auf dieser Website mit Lotsenfunktion erfahren sie, wie das Thema Work-Life-Balance mit einer optimalen betrieblich unterstützten Kinderbetreuung mit verschiedenen Angeboten als Teil einer wertschätzenden, familien- und lösungsorientierten Unternehmenskultur umgesetzt werden kann.


Neuer Leitfaden zum Bürgergeld

Noch gibt es keine KI, die durch das Geflecht der sozialen Sicherungssysteme navigiert: Vom Bürgergeld über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Befreiung von Kinderbetreuungskosten, BAföG, Wohngeld und Kinderwohngeld bis zu Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Deren Zusammenspiel wird immer undurchschaubarer. Eingedenk der wuchernden Komplexität bearbeitet der Leitfaden, anders als klassische Kommentare und Lehrbücher, anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen nicht nur die Regelungen des SGB II, sondern auch die benachbarten Sozialleistungen. Auch auf wichtige Gesetzesvorhaben für 2025 wird hingewiesen.


Sonstiges

Podcast der IG Metall: Neue Podcastfolge zum Thema „Ausbildung in Teilzeit: So geht’s!“ von „Maloche und Malibu“

Der Podcast der IG Metall „Maloche und Malibu“ hat eine neue Folge zum Thema Ausbildung in Teilzeit veröffentlicht. Zwei Kinder, alleinerziehend und dann eine Ausbildung zur Industriemechanikerin machen? Das scheint unmöglich. Doch Daniela hat’s durchgezogen. Geholfen hat, dass sie die Ausbildung in Teilzeit machen konnte. Wie das bei ihr ablief, erzähl die Industriemechanikerin im Interview. Was im Berufsbildungsgesetz steht, wie man die Teilzeit unterschiedlich gestalten kann, was zu beachten ist und wer überhaupt eine Teilzeitausbildung machen darf, erklärt danach ein Experte für Bildungs- und Qualifizierungspolitik.


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Netzwerk Teilzeitausbildung BW

Ulrike Sammet

Geschäftsführerin und Referentin
Sammet@netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de


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c/o LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg

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