Liebe Mitglieder des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg,mit großer Fassungslosigkeit
haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26
für das Jahr 2026 keine Mittel zur Förderung des Netzwerks Teilzeitausbildung
Baden-Württemberg im Wirtschaftsministerium vorgesehen sind. Der Zuschussbedarf liegt bei 100.000 Euro pro Jahr und wird von uns für die Finanzierung von 1,25 Personalstellen sowie für Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit und Fachveranstaltungen eingesetzt. Unter den aktuellen Voraussetzungen werden wir die bislang geleistete Vernetzung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg voraussichtlich zum 31.12.2025 einstellen müssen. Wir hoffen sehr, dass sich diese Entscheidung in den Nachverhandlungen zum Haushalt noch abwenden lässt, und freuen uns über jede Form der Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ulrike Sammet und Anja Tschanter
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Neues aus dem Netzwerk Teilzeitausbildung BWErfolgreiche Veranstaltung "Zukunft Teilzeitausbildung" am 10. Oktober 2024
Die Teilzeitausbildung bekannter machen – vor allem bei Arbeitgebern, Personalerinnen und Personalern sowie in Unternehmen –, das war das Ziel der Veranstaltung „Zukunft Teilzeitausbildung“, zu der das Sozialministerium und das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg
am 10. Oktober 2024 rund 100 Gäste aus Unternehmen, Betrieben, Kammern,
Arbeitsverwaltungen, Ministerien und verschiedenen Trägern eingeladen hatte. Im
Vordergrund stand der Austausch zu innovativen
Ausbildungsansätzen, Fachkräftesicherung
und Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Hier die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.
Artikel im Staatsanzeiger Baden-Württemberg zur ESF+-Förderung der Teilzeitausbildung
Aktuell erhalten fünf Projektverbünde
Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich des Sozialministeriums, um Menschen an 22 Standorten
bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung zu unterstützen. Da die Projekte wichtige Förderziele der Europäischen Union (EU) und des
Landes vereinen wie zum Beispiel Zugang zu Weiterbildung und
Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und
Armutsbekämpfung, hat das Förderprogramm Vorbildcharakter. Davon berichtet ein aktueller Artikel im Staatsanzeiger Baden-Württemberg.
Treffen des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg am 14. November
Hiermit
laden wir Sie herzlich zu unserem zweiten
Netzwerktreffen 2024 ein. Dieses findet am 14. November 2024 in
Stuttgart statt. Im ersten Teil bieten
wir Ihnen neben aktuellen Informationen und Berichten aus unserer
Geschäftsstelle die neuesten gesetzlichen Änderungen, deren Auswirkungen
und
Fördermöglichkeiten für die Teilzeitausbildung und Teilzeitumschulung.
Erfahren Sie weiterhin von einem Experten aus der Regionaldirektion den
aktuellen Stand über den Aufgabenübergang „Förderung der beruflichen
Weiterbildung (FbW)“ von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit und
die
geplante Mittelausstattung. Im zweiten Teil erwartet Sie ein spannendes
Worldcafé zu den Themen „Erfolgsstrategien und Herausforderungen der
Teilzeitausbildung: Jobturbo, Sprachförderung, Künstliche Intelligenz
und
Netzwerkbildung“. Hier können Sie die Gelegenheit zum intensiven
Austausch und
zur Vernetzung mit anderen Netzwerkmitgliedern nutzen.
Fortbildung „Handlungs- und Argumentationstraining gegen
populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld“am 28. November
Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung
Baden-Württemberg findet am 28. November in Stuttgart statt. Sie richtet sich
an Menschen, die bspw. mit Gruppen arbeiten, Teilzeitauszubildende beraten und
begleiten oder im kollegialen Gespräch mit rechtspopulistischen Äußerungen
konfrontiert werden. Das Handlungs- und Argumentationstraining informiert und
sensibilisiert für menschenverachtende Einstellungen, Diskriminierung und
ungleiche Chancen in der Gesellschaft. Das Training vermittelt Strategien für
zivilcouragiertes Verhalten in der Konfrontation mit Populismus und Vorurteilen
und bietet Raum, um diese einzuüben.
Fortbildung "Technologie trifft auf Frauen*förderung: KI-Einsatz verstehen und anwenden“im Januar 2025
Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg findet am 21. und 22. Januar 2025 online statt. Nach dem Besuch des Workshop verstehen Sie die Grundlagen und das transformative Potenzial der KI, können Sie KI-Werkzeuge gezielt in Ihrer Organisation einsetzen, sind Sie in der Lage, ethische und datenschutzrechtliche Aspekte der KI zu navigieren und haben praktische Erfahrungen gesammelt, um KI für Ihre spezifischen Herausforderungen zu nutzen.
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Fachtagung des bundesweiten Netzwerks Teilzeitberufsausbildung am 8. November
Die Online-Fachtagung am 8. November wird sich mit folgenden Themenschwerpunkten befassen:
Betriebe für Teilzeitberufsausbildung begeistern und gewinnen, Öffentlichkeitsarbeit: Zielgruppen und Strategien sowie Austausch mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung über den Status und Perspektiven der
Teilzeitberufsausbildung.
Es erwarten Sie spannende Impulsvorträge und viele Gelegenheiten zum Austausch mit
Kolleg*innen aus dem ganzen Land. Die Veranstaltung, die dieses Mal von Hessen aus organisiert wird, bietet Ihnen die Möglichkeit,
sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, Best Practices auszutauschen und gemeinsam
Strategien zur Förderung der Teilzeitberufsausbildung zu entwickeln.
Digitales Netzwerktreffen zum Thema "Teilzeitausbildung
in der Pflege" vo VbFF e.V. am 14. November
Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. Frankfurt am Main stellt bei
der Veranstaltung am 14. November 2024 von 11 bis 13 Uhr erste Ergebnisse des
Projektes „Fokus Teilzeit APH“ mit Fokus auf die Teilzeitausbildung in der
Altenpfleghilfe vor. Außerdem werden die Ergebnisse des bundesweiten
Forschungsprojektes „TiPa – Teilzeit in der Pflegeausbildung“ von
der Universität Osnabrück präsentiert und dieTabea Diakonie
Pflegedienst gGmbH berichtet von ihrem Praxisbeispiel zur Randzeitenbetreuung
der Kinder der Beschäftigten.
Fachveranstaltung "Integration von Migrantinnen in den
Arbeitsmarkt" am 22. November
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
lädt zu einer Veranstaltung zum Thema „Integration von Migrantinnen in den
Arbeitsmarkt“ ein. Die Veranstaltung findet am 22. November 2024 im Look 21 statt und richtet sich an Migrantinnen und alle
interessierten Frauen und Multiplikatoren, mit dem Ziel noch mehr Frauen mit
Migrationsgeschichte für die Wirtschaft zu gewinnen, ihre Integration in den
Arbeitsmarkt zu fördern und Ihre berufliche Weiterentwicklung zu unterstützen.
Bei der Veranstaltung sollen Role Models sowie vielfältige Informationen und
Kurzpräsentationen erfolgreicher Beispiele aus Projekten und von Unternehmen
vorgestellt werden. Beim Markt der Möglichkeiten werden mehr als 20 Infoständen
eine Möglichkeit bieten direkte Kontakte zu Institutionen, Projekten und
Unternehmen zu knüpfen und sich ein Netzwerk aufzubauen.
Eine Frage des Geschlechts? Arbeitsbedingungen aus der
Perspektive von Männern und Frauen Dr. Eileen Peters geht in dieser Analyse der
Friedrich-Ebert-Stiftung der Frage nach, inwiefern sich die Wahrnehmung von
Erwerbsarbeit, den Arbeitsbelastungen und Arbeitsmerkmalen zwischen Männern und
Frauen und Personen mit Kindern und ohne unterscheidet.
Geflüchtete Frauen in unterschiedlichen
Haushaltskonstellationen: Frauen ohne Partner und ohne Kinder nehmen am
häufigsten am Erwerbssystem teil Frauen, die nach Deutschland geflüchtet sind, leben hier
in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen. Viele wohnen mit Partner und
mit Kindern zusammen, etliche ohne diese oder sie sind alleinerziehend.
Ergebnisse der IAB-BAMFSOEP- Befragung von Geflüchteten für die
Jahre 2016 bis 2021 ermöglichen einen differenzierten Blick auf die Situation
geflüchteter Frauen und damit auch auf jene ohne Partner und ohne Kinder –
Frauen, die bisher eher im Schatten der Aufmerksamkeit stehen.
Längere Elternzeiten haben langfristig keine negativen
Auswirkungen auf die Betriebe Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 führte bei
vielen Müttern zu längeren Auszeiten. In den betroffenen Betrieben entstanden
dadurch größere Beschäftigungslücken, die sie nur teilweise ausgeglichen
haben. Auf längere Sicht sind jedoch keine nachteiligen Folgen auf die
Beschäftigung, die Lohnsumme oder gar den Fortbestand der betroffenen
Betriebe festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des IAB in einem aktuellen
Forschungspapier.
Übergänge in Beschäftigung und Beendigung des
SGB-II-Leistungsbezugs von Müttern nach der Geburt des ersten Kindes Leistungsbeziehende Mütter mit Kleinkindern haben es
schwer, eine Beschäftigung aufzunehmen oder damit sogar den Leistungsbezug zu
beenden. Der IAB-Forschungsbericht untersucht auf
Basis administrativer Daten, wann dies Müttern in den ersten fünf Jahren nach
der Geburt des ersten Kindes gelingt.
Für Mütter im Grundsicherungsbezug ist Kinderbetreuung der
mit Abstand wichtigste Grund für die Freistellung von der Arbeitssuche Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind häufiger
auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen als Paare mit Kindern.
Alleinerziehende Mütter sind in solchen Fällen nach eigenen Angaben häufiger
als Mütter und seltener als Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften zur
Arbeitssuche verpflichtet. Diese Unterschiede resultieren im Wesentlichen aus
der Altersverteilung der Kinder. Für Mütter ist Kinderbetreuung mit Abstand
der wichtigste Grund, warum sie von der Arbeitssuche freigestellt sind. Bei
Vätern hingegen sind gesundheitliche Einschränkungen oder das Absolvieren
einer Ausbildung die wichtigsten Freistellungsgründe. Dies zeigt eine
neue Auswertung im IAB-Forum.
Die Qualität der Kinderbetreuung muss stimmen, damit
Mütter bereit sind, mehr zu arbeiten Prof. Katharina Wrohlich vom DIW erläutert im Videointerview, was die Politik im Bereich
Kinderbetreuung und Steuerpolitik tun kann, um das Potenzial von Müttern für
den Arbeitsmarkt zu heben. Das Video ist der vierte Teil einer neunteiligen
Video-Serie zum Thema „Arbeitskräftesicherung“ auf dem YouTube-Kanal des IAB.
Spannungsfeld Vereinbarkeit: Arbeitszeit- und
Jobpräferenzen von Menschen mit Sorgeverantwortung Die Studie der Bertelsmann Stiftung verdeutlicht:
Selbstbestimmte Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Angebote sind für
Beschäftigte bei der Stellenauswahl besonders attraktiv. Die
Möglichkeit, Erwerbstätigkeit an unterschiedliche Lebensphasen anzupassen,
hilft Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit.
Unternehmen haben hier die Chance, durch mitarbeiterorientierte flexible
Arbeitszeitmodelle und unterstützende Maßnahmen die Teilhabe von Frauen am
Arbeitsmarkt zu fördern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern.
Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2025 auf 682 Euro Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die
Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das
Jahr 2025 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt ist
mittlerweile erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG
oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31.
Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: 682 Euro
im 1. Ausbildungsjahr, 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 921 Euro im 3.
Ausbildungsjahr und 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Studie des deutschen Jugendinstituts:
Vollzeitbeschäftigung für viele Kita-Fachkräfte nicht attraktiv Das System der Kinderbetreuung steht unter hohem Druck: In
Deutschland fehlen Fachkräfte und qualifiziertes Personal, um den Bedarf zu
bedienen und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
Die Pilotstudie „Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in der
Kindertagesförderung“ (TeKit)“ untersucht, ob pädagogisches Personal in
Teilzeit Potenziale zur Stundenaufstockung besitzt.
Kritik an der gegenwärtigen Situation zur Ausbildung als
Pflegefachassistenzkraft Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die
Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit
genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation
wird dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet
angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick
auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.
Der Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg 2025 Zum zweiten Mal vergibt das Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Integration gemeinsam mit dem Landesbeirat für Integration sowie
weiteren Expertinnen und Experten als unabhängige Jury den Integrationspreis
mit dem Motto „Zusammen für Integration“. Ausgezeichnet werden
Initiativen, Projekte und Aktivitäten, die sich um die Integration
neuzugewanderter Menschen und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne
Migrationsgeschichte in Baden-Württemberg verdient gemacht haben. Bewerbungen
bis zum 25. November 2025.
Veröffentlichungen und MaterialienLeitfaden: So sag ich's meinen Vorgesetzten - Elternzeit,
Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle erfolgreich vereinbaren Der Leitfaden unterstützt Beschäftigte dabei, gemeinsam mit
der Chefin oder dem Chef gute Lösungen für eine familienbedingte Auszeit oder
ein flexibles Arbeitszeitmodell zu finden. Beschäftigte erhalten Tipps, wie sie
sich auf das Personalgespräch vorbereiten und welche eigenen Ideen und
Vorschläge sie einbringen können, um Elternzeit und Wiedereinstieg erfolgreich
zu gestalten. Gute Beispiele zeigen, welche Lösungen andere Eltern mit ihrem
Arbeitgeber gefunden haben und was dabei besonders wichtig war. In allen
Kapiteln geben Checklisten und Infokästen einen schnellen Überblick, auch zu
den wichtigsten Terminen und Fristen zum Wiedereinstieg und zur Elternzeit.
Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe mit Checkliste
Azubis aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer
immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Nachwuchs zu sichern. Die
Checkliste vom „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt die
wichtigsten Punkte vor, die Betriebe vor und während der Ausbildung, bei einem
Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem
Ausbildungsabschluss beachten müssen.
Sicherer Aufenthalt für die Ausbildung: Die
Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis Am 1. März 2024 ist die die neue
Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten, parallel zur bisherigen
Ausbildungsduldung. Beide Aufenthaltsstatus bieten für Menschen mit abgelehntem
Asylantrag für den Zeitraum der Ausbildung Sicherheit in Deutschland. Doch wo
liegen die Unterschiede? Die Infografik vom „Netzwerk Unternehmen integrieren
Flüchtlinge“ nimmt beide Aufenthaltsstatus in den Fokus und zeigt auf einen
Blick, welche Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen müssen, welche
Unterschiede es gibt, welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis
bietet und wie es nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss weiter gehen
kann!
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung
Geflüchteter
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
e.V. zielen darauf ab, die Vorbereitung und Begleitung von Geflüchteten in der
Berufsausbildung zu optimieren. Der Deutsche Verein sieht aufgrund mehrerer
Gründe Handlungsbedarf: Erstens ist der Abschluss einer Berufsausbildung
entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt. Zweitens fördert eine
abgeschlossene Ausbildung die finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.
Die dabei erlernten Fähigkeiten können auch im Falle einer späteren
Auswanderung von Nutzen sein. Zudem kann eine Berufsausbildung, selbst bei
unsicherem Aufenthaltsstatus, Perspektiven auf einen rechtmäßigen Aufenthalt
schaffen. Darüber hinaus müssen fluchtspezifische Herausforderungen, die
während der Berufsausbildung und beim Übergang in die Beschäftigung auftreten
können, sowohl für die Geflüchteten als auch für die ausbildenden Stellen
berücksichtigt.
Online-Guide Betriebliche
Kinderbetreuung Arbeitgeber
erhalten für eigene betriebliche Angebote eine Unterstützung durch den neuen
Online-Guide „Betriebliche Kinderbetreuung“. Auf dieser Website mit
Lotsenfunktion erfahren sie, wie das Thema Work-Life-Balance mit einer
optimalen betrieblich unterstützten Kinderbetreuung mit verschiedenen Angeboten
als Teil einer wertschätzenden, familien- und lösungsorientierten
Unternehmenskultur umgesetzt werden kann.
Neuer Leitfaden zum Bürgergeld Noch gibt es keine KI, die durch das Geflecht der sozialen
Sicherungssysteme navigiert: Vom Bürgergeld über Arbeitslosengeld,
Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Befreiung von Kinderbetreuungskosten, BAföG, Wohngeld und
Kinderwohngeld bis zu Leistungen der Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung. Deren Zusammenspiel wird immer undurchschaubarer. Eingedenk
der wuchernden Komplexität bearbeitet der Leitfaden, anders als klassische
Kommentare und Lehrbücher, anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen nicht
nur die Regelungen des SGB II, sondern auch die benachbarten Sozialleistungen.
Auch auf wichtige Gesetzesvorhaben für 2025 wird hingewiesen.
Podcast der IG Metall:
Neue Podcastfolge zum Thema „Ausbildung in Teilzeit: So geht’s!“ von „Maloche
und Malibu“ Der Podcast der IG Metall „Maloche und Malibu“ hat eine neue
Folge zum Thema Ausbildung in Teilzeit veröffentlicht. Zwei Kinder,
alleinerziehend und dann eine Ausbildung zur Industriemechanikerin machen? Das scheint
unmöglich. Doch Daniela hat’s durchgezogen. Geholfen hat, dass sie die
Ausbildung in Teilzeit machen konnte. Wie das bei ihr ablief, erzähl die
Industriemechanikerin im Interview. Was im Berufsbildungsgesetz steht, wie man
die Teilzeit unterschiedlich gestalten kann, was zu beachten ist und wer
überhaupt eine Teilzeitausbildung machen darf, erklärt danach ein Experte für
Bildungs- und Qualifizierungspolitik.
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