Newsletter 05/24 des Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg |
| Liebe Mitglieder des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg,kurz vor den Schulferien melden wir uns noch bei Ihnen mit dem aktuellen Newsletter.
Wir freuen uns sehr, viele von Ihnen beim Online-Fachtag "Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung – Grenzen und Möglichkeiten" am 10. Juni zu sehen. Für alle, die bisher noch nicht angemeldet sind: kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich!
Noch ein bisschen hin ist es bis zur Fortbildung „Handlungs- und Argumentationstraining gegen
populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld". Sie findet am 28. November in Stuttgart statt. Anmeldungen sind jedoch jetzt schon möglich!
Ihnen allen schöne Feier- und vielleicht auch Urlaubstage!
Herzliche Grüße
Ulrike Sammet und Anja Tschanter
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Neues aus dem Netzwerk Teilzeitausbildung BWOnline Fachtagung: Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung - Grenzen und Möglichkeiten Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Onlineveranstaltung
„Neue Zielgruppen der Teilzeitausbildung – Grenzen und Möglichkeiten“
am 10. Juni ein.
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) wurde zu Beginn des Jahres 2020 für alle Ausbildungsinteressierten erweitert. Vor der Gesetzesänderung war die
Teilzeitausbildung hauptsächlich auf Personen mit familiären
Verpflichtungen ausgerichtet. Jetzt können auch weitere Personengruppen
für die Ausbildung und Fachkräftesicherung erreicht werden. So ergeben
sich bspw. berufliche Perspektiven für Menschen, die durch das Erlernen
der deutschen Sprache oder durch psychische und physische
Einschränkungen keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können.
Bei dieser Fachtagung möchten wir Ihnen für vier exemplarische Zielgruppen
einen Input von Expert*innen bieten, die Erfahrungen mit der Umsetzung
von Projekten zur Förderung von Teilzeitausbildung haben. Weiterhin
wollen wir Auszubildende persönlich zu Wort kommen lassen, die von ihren
Erfahrungen berichten.
Fortbildung „Handlungs- und Argumentationstraining gegen
populistische Äußerungen im Ausbildungs- und Arbeitsumfeld“ Diese Fortbildung des Netzwerks Teilzeitausbildung
Baden-Württemberg findet am 28. November in Stuttgart statt. Sie richtet sich
an Menschen, die bspw. mit Gruppen arbeiten, Teilzeitauszubildende beraten und
begleiten oder im kollegialen Gespräch mit rechtspopulistischen Äußerungen
konfrontiert werden. Das Handlungs- und Argumentationstraining informiert und
sensibilisiert für menschenverachtende Einstellungen, Diskriminierung und
ungleiche Chancen in der Gesellschaft. Das Training vermittelt Strategien für
zivilcouragiertes Verhalten in der Konfrontation mit Populismus und Vorurteilen
und bietet Raum, um diese einzuüben.
Zukunftskonferenz zur ressortübergreifenden
Gleichstellungsstrategie des Landes Nach einem gelungenen Auftakt mit
rund 160 Teilnehmenden aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft
im Februar findet am 7. Juni 2024 im Hospitalhof in Stuttgart die groß
angelegte Beteiligungsveranstaltung zur ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie statt. Das Sozialministerium lädt herzlich
dazu ein, an diesem Tag an der Umsetzung der Vision eines Baden-Württembergs zu
arbeiten, in dem Frauen und Männer gleichberechtigt und chancengleich leben
können. Unter anderem wird das Thema Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und
Privatleben in einem Workshop behandelt, in dem auch die Teilzeitausbildung gut
platziert ist.
SGB II – Intensiv-Online-Seminar In
diesem fünftägigen Online-Seminar von Harald Thomé (Referent für
Sozialrecht) geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht /
Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften
zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich
geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das
Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig. Termin: 16.
bis 20. September 2024. |
Neue
Anwendungshinweise für Chancen-Aufenthaltsrecht vom BMI Das BMI hat
neue Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
herausgegeben. Dieses Recht richtet sich an Menschen, die trotz bestehender
Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft
geworden sind. Die Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß
den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen, liegt bei den
Betroffenen. Dennoch sollen Anreize gesetzt und Unterstützung gewährt werden,
um ein Bleiberecht nach einem 18-monatigen Aufenthalt zu erreichen. Die
Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu
unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen
sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der
deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.
Bundesweite Regelung der Pflegeassistenzausbildung Die bundesrechtliche Pflegeassistenzausbildung laut
allgemeiner Information voraussichtlich zum 1. Januar 2026 beginnen. Mit diesem
Format sollen die 27 verschiedenen Ausbildungsberufe in den Pflegehilfeberufen,
welche es derzeit in den 16 Bundesländern gibt, abgelöst werden. In
Baden-Württemberg soll zum 1. Juli 2024 die neue generalisierte Hilfeausbildung
nach dem Landesgesetz in Kraft treten. Nach dem o. g. Sachverhalt ermöglicht es
aber das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aufgrund einer
Übergangsregelung, die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflegehilfe und
Gesundheits- und Krankenpflegehilfe bis längstens 31.12.2027, nach der alten
Gesetzeslage auf Landesebene, weiterhin durchzuführen.
Strukturdaten aus der Pflege Anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12.
Mai hat die Regionaldirektion Baden-Württemberg Strukturdaten zur Beschäftigung
im Bereich der Pflege veröffentlicht. Zum Stichtag 30.06.2023 arbeiteten knapp
200.000 Personen in Baden-Württemberg als sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte in Pflegeberufen. Das sind rd. 700 (+0,4 Prozent) mehr als im
Vorjahr. Gegenüber 2019 haben die sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Pflegekräfte um knapp 11.000 (+ 5,8 Prozent) zugenommen. Fünf von sechs
Beschäftigten in den Pflegeberufen sind Frauen. Rund jede/-r zweite
sozialversicherungspflichtige Pflege-Beschäftigte arbeitet in Teilzeit. Von den
knapp 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pflegekräften sind
über 125.000 als Fachkräfte tätig (63 Prozent), weitere knapp 30 Prozent (rd.
59.000) als Helfer*innen. Im Dezember 2023 suchten in Baden-Württemberg knapp
4.000 Arbeitslose eine Beschäftigung in einem Pflegeberuf, rund 70 Prozent
(2.800) von ihnen auf Helfer*innenniveau, nur rund 1.000 auf Fachkraftniveau.
In der Pflege waren 3.800 Arbeitsstellen gemeldet, rund 70 Prozent (2.600) der
gemeldeten Arbeitsstellen auf das Fachkraftniveau.
Lebensunterhalt stammt bei Frauen seltener aus eigener
Erwerbstätigkeit als bei Männern Gut drei Viertel (76 %) der Personen im
Haupterwerbsalter von 25 bis 64 Jahren in Deutschland haben ihren
Lebensunterhalt im Jahr 2023 überwiegend durch ihre eigene Erwerbstätigkeit
finanziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der
Veröffentlichung der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 mitteilt, waren dies
34,5 Millionen Personen. Große Unterschiede hinsichtlich der Quelle
für den überwiegenden Lebensunterhalt gab es zwischen Männern und Frauen:
Während Männer im Alter von 25 bis 64 Jahren zu 83 % die Mittel für
den Lebensunterhalt aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit bezogen, traf dies auf
nur 69 % der Frauen zu. Frauen gaben dagegen zu 13 % die Unterstützung
durch Angehörige (Männer: 2 %) und zu 2 % Elterngeld (Männer
0,1 %) als überwiegenden Lebensunterhalt an.
Land startet Förderaufruf
„Modernisierung Junges Wohnen“ Um bezahlbaren Wohnraum für
Auszubildende zu erhalten und weiterzuentwickeln, startet das Land einen
Förderaufruf zur Modernisierung im Bereich Junges Wohnen. Interessenten können
sich bis zum 30. September 2024 melden. Das Ministerium für
Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstützt in diesem Jahr
erstmalig die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Mit dem
Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. September 2024 ihr
Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits
konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
anzumelden.
Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler
Strukturen“ Das Land unterstützt Integrationsprojekte mit über zwei
Millionen Euro. Gefördert werden beispielsweise Initiativen, die den Zugang zu
bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten und damit für Menschen mit
Migrationsgeschichte erleichtern. Förderanträge können bis zum 21. Mai 2024
gestellt werden.
Veröffentlichungen und MaterialienBIBB-Berufsbildungsbericht 2024 veröffentlicht Der
Berufsbildungsbericht 2024 ist im Anschluss an die Befassung des
Bundeskabinetts vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
veröffentlicht worden. Zur Teilzeitausbildungsquote gibt es darin die folgende
Information: Im Jahr 2022 wurden 2.235 neue Berufsausbildungsverträge in
Teilzeit abgeschlossen. Das entspricht einem Anteil von 0,5 % an allen
Neuabschlüssen 2022. Parallel mit
dem Erscheinen des Berufsbildungsberichts veröffentlicht der Hauptausschuss des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auch seine
Stellungnahme. Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die
Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu
gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des
Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit
Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen besetzt.
Kombinierte Statistiken: Die am stärksten besetzten
Ausbildungsberufe Jährlich werden Ranglisten der am stärksten besetzten
Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO)
veröffentlicht. Schulische Berufsausbildungen werden in diesen Rangfolgen nicht
ausgewiesen. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Statistiken ermöglicht es,
auch die schulischen Berufsausbildungen bei den Rankings einzubeziehen und
dadurch den Blick auf das Feld zu vervollständigen. Es wird einmal mehr
deutlich, dass die Berufspräferenzen junger Frauen häufig außerhalb des
Ausbildungssystems nach BBiG/HwO liegen.
Präsentationen zum Familienpolitischen Gespräch am 19. April
Am 19. April fand im Hospitalhof eine Veranstaltung der
Reihe „Familienpolitisches Gespräch“ statt. Wie gestalten Familien ihren Alltag
zwischen Erwerbstätigkeit, Fürsorge und (fehlender) Infrastruktur? Wie hat sich
das Familienleben verändert und wie wird es sich über die aktuellen Krisen
hinaus verändern? Wo steht die Familienpolitik in Baden-Württemberg und welche
Weiterentwicklungsperspektiven gibt es? Dazu gab es eine Keynote von Prof. Pia
S. Schober, P.D, Institut für Soziologie an der Eberhard Karls Universität
Tübingen. Sie ist Mitglied der Sachverständigenkommission zum Zehnten Familienbericht
auf Bundesebene. Im Anschluss stellte das Mütterforum Baden-Württemberg seine
Studie zur Lebensrealität junger Familien vor. Die Präsentationen zur
Veranstaltung stehen jetzt durch den Landesfamilienrat zur Verfügung.
Wettbewerb
„familyNET 4.0“ Zukunftsweisende und nachhaltige Konzepte für eine moderne
Unternehmenskultur sind ein wichtiger Faktor in der Fachkräftegewinnung und
Fachkräftesicherung von Unternehmen. Der landesweite Wettbewerb familyNET 4.0
geht unter dem neuen Motto „familyNET
4.0 – Der Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“zum
sechsten Mal an den Start. Die Preisträger*innen erhalten durch dieAuszeichnung des Wirtschaftsministeriums und durch den Arbeitgeberverband Südwestmetall
ein besonderes Alleinstellungsmerkmal für die Ansprache von Fach- und
Führungskräften in Form eines Awards,
einer Urkunde und einem Signet für Ihre Website. Bewerbungsschluss
ist der 08. September 2024.
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