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TZA

Ausbildungszeit Auszubildende und Betriebe vereinbaren eine re­ duzierte Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 30 Stun­ den. Sie legen gemeinsam fest, zu welchen Zeiten die­ se Stunden geleistet werden. Hierbei werden sowohl die zeitlichen Möglichkeiten der Auszubildenden als auch die Bedürfnisse der Betriebe sowie die Berufsschultage berücksichtigt. Ausbildungsdauer Die reguläre Dauer der Ausbildung bleibt unverändert. In Einzelfällen kann sich die Gesamtdauer verlängern oder verkürzen, je nach Lernbedarf oder schulischer Vorbildung bzw. vorhandener Berufserfahrung der Aus­ zubildenden. Berufe Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems sowie in einigen schulischen Ausbildungsbereichen wie z. B. Altenpflege, Krankenpflege, Erzieher_in möglich. Berufsschulunterricht Der Unterricht in der Berufsschule wird in vollem zeit­ lichem Umfang besucht, soweit keine Teilzeitmodelle angeboten werden. Finanzielle Leistungen Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Auszubilden­ de, ergänzende finanzielle Leistungen zu be­antragen. Einen guten Überblick bietet die Broschüre „Finanzie­ rungshilfen“ zur Ausbildung in Teilzeit des Ministeri­ ums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: mfw.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/ Kinderbetreuung Die Organisation der Kinderbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung der TZA. Die Auszubildenden können u. a. hierbei kompetente Beratung und Unterstützung von Bildungsträgern (siehe ESF-Projekte/Standorte) ­erhalten. Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg Ausbildungsbereich nach Branchen Industrie und Handel Handwerk Landwirtschaft Öffentlicher Dienst Hauswirtschaft Freie Berufe 2011 gesamt 295 davon 283 davon 12 2012 gesamt 384 davon 374 davon 10 2013 gesamt 522 davon 509 davon 13 2013 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2014 5

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